IRU Courier 3/04

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Zukunftsmodell Genossenschaft:

Potenziale und Stärken

Dr. Andreas Eisen,
Leiter der Stabstelle Gesellschaft und Genossenschaften,
Genossenschaftsverband Norddeutschland e.V.,
Hannover / Bundesrepublik Deutschland

 

Das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben in einer Stadt oder Gemeinde hängt entscheidend von den öffentlichen Infrastruktur- und Versorgungsleistungen ab. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der finanziellen Situation ihrer Haushalte überlegen Städte und Gemeinden, neue und kostengünstigere Lösungen der Aufgabenerledigung und Möglichkeiten zum Erhalt kommunaler Einrichtungen und Dienstleistungen.

Die Genossenschaft bietet hier Potenziale zur Übernahme öffentlicher Aufgaben und Einrichtungen, die in der Diskussion über staatliche und kommunale Kernaufgaben, Privatisierungsmodelle und Formen eines Public-Private-Partnership bisher nur eine untergeordnete Rolle spielen. Dass Genossenschaften geeignet sind, Aufgaben in öffentlichem Interesse zu übernehmen und dabei nicht nur zur Entlastung der Kommunen beitragen, sondern auch langfristig eine effektive Leistungserstellung gewährleisten können, zeigen Energieversorgungs- und Wassergenossenschaften, genossenschaftliche Schulen, Wochenmärkte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die teilweise schon seit Jahrzehnten in und für ihre Region entsprechende Aufgaben erfüllen.

1. Sicherung örtlicher Belange durch Bündelung der Kräfte in Genossenschaften

Die Gründung von Genossenschaften ist immer dann eine Chance zur Sicherung und zur Erhaltung kommunaler Infrastruktur, Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, wenn die Abschaffung einer bestimmten Einrichtung oder Dienstleistung droht. Dazu bedarf es der Bündelung aller Kräfte in der Stadt oder Gemeinde, um dies zu verhindern.

Die Genossenschaft hat prinzipiell den Charakter eines Vereins, der die Interessen seiner Mitglieder - etwa zur Fortführung einer Volkshochschule oder dem Erhalt einer Kindertagesstätte - verfolgt. Die Aufnahme neuer Mitglieder ist - anders als bei Kapitalgesellschaften - problemlos möglich und erfolgt durch eine einfache Beitrittserklärung. Zusätzliches Eigenkapital kann somit durch neue Mitglieder oder die Zeichnung weiterer Geschäftsanteile gewonnen werden. Die (bei Austritt rückzahlbaren) Geschäftsguthaben der Mitglieder dienen der Liquiditätssicherung der Genossenschaft und unterlegen zur Finanzierung von Investitionen die Kapitalstruktur. Hier unterscheidet sich die Genossenschaft vom eingetragenen Verein, dessen Finanzierung nur über Beiträge und (verlorene) Zuschüsse möglich ist.

Die Genossenschaft verfügt als Wirtschaftsunternehmen außerdem von Anfang an über eine professionelle Organisationsstruktur. Mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat hat sie eine klare Leitungs- und Kontrollstruktur und unterliegt schon in der Gründungsphase einer externen Kontrolle und Begleitung durch den Genossenschaftsverband. Damit bietet die Genossenschaft eine weitreichende Sicherheit für den Rechtsverkehr, sowohl für die Mitglieder als auch Gläubiger der Genossenschaft. Durch ihre offene Struktur der Mitgliedschaft – also freie Ein- und Austrittsmöglichkeiten - und die eindeutige Ausrichtung auf einen professionell geführten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist die Genossenschaft eine ebenso flexible wie stabile Unternehmens- und Rechtsform.

Bürger übernehmen Verantwortung

Gerade für die Erhaltung öffentlicher Einrichtungen in Kultur, Sport oder Bildung ist es häufig notwendig, ein breites Bündnis von Bürgern, Vereinen, Kommunen und örtlichen Unternehmen zu schmieden, um die erforderliche wirtschaftliche Basis für eine nachhaltige Sicherung der Einrichtungen zu schaffen. Die Genossenschaft bietet für eine solche Bündelung wirtschaftlicher Kräfte nicht nur einen verlässlichen Rechtsmantel, sondern entfaltet darüber hinaus wegen ihres Vereinscharakters eine hohe Identifikationskraft der Mitglieder mit ihrem Unternehmen bzw. ihrer Einrichtung.

Dies zeigen Genossenschaften wie die Eichenschule eG, ein genossenschaftliches Gymnasium im niedersächsischen Scheeßel, oder das Krankenhaus Salzhausen eG. Die Verbundenheit mit "unserem Krankenhaus" mobilisiert die Bereitschaft der Bürger, ein Stück der ansonsten üblichen gemeindlichen Verantwortung zu tragen und sich nicht nur in den Organen ehrenamtlich für die Genossenschaft zu engagieren. Die Genossenschaft bietet hier eine zukunftsweisende Möglichkeit, gesellschaftliche Mitverantwortung zu übernehmen und bürgerschaftliches Engagement zu bündeln.

Öffentlicher Charakter bleibt erhalten

Genossenschaften sind mehr als nur bedenkenswerte Alternativen zum Verkauf öffentlicher Einrichtungen an Investoren oder die Übertragung der Aufgabe an ein privates Dienstleistungsunternehmen.

Die Vorteile einer Übernahme etwa der Wasser- oder Energieversorgung durch eine Genossenschaft der Kunden liegen vor allem darin, dass keine Rendite für externe Versorgungskonzerne erwirtschaftet werden muss, sondern Überschüsse vollständig für Investitionen in die Versorgungsbetriebe genutzt oder als Rückvergütung an die Mitglieder erstattet werden können. Damit kann eine Genossenschaft, bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen, potenziell eine kostengünstigere Versorgung erreichen. Eine Genossenschaft als privates Unternehmen der Versorgungskunden ermöglicht dabei die Nutzung privatwirtschaftlicher Effizienzspielräume, ohne rein kapitalorientierte Renditeinteressen berücksichtigen zu müssen. Durch die Mitgliedschaft der Nutzer bleibt der öffentliche Charakter des Versorgungsunternehmens allerdings weitgehend erhalten.

 

Stärkung des Wirtschaftsstandortes

Im Rahmen von Überlegungen zur Privatisierung städtischer Betriebe - etwa eines Bauhofes oder von Verkehrsbetrieben - kann die Genossenschaft auch eine für den Wirtschaftsstandort interessante Alternative zu externen Dienstleistungsunternehmen sein. Zur Stärkung der örtlichen Betriebe sollte daher immer auch die Übertragung an eine zu gründende Genossenschaft dieser Unternehmen in Erwägung gezogen werden. Diese können die Aufgaben nämlich in Form einer genossenschaftlichen Kooperation übernehmen. Auch die Übertragung des Betriebs von Hafenanlagen, Wochenmärkten oder ähnlichen Infrastrukturleistungen der Stadt oder Gemeinde an eine unabhängige Genossenschaft der Nutzer, wie z.B. der Schifffahrts- und Transportunternehmen oder der Markthändler kann dazu beitragen, den Standort insgesamt zu sichern.

Genossenschaft als Public-Private-Partnership

Das Organisationsmodell der Genossenschaft bietet nicht zuletzt Chancen innovative Formen von Public-Private-Partnership umzusetzen. Immer wenn die Kräfte möglichst vieler privater und kommunaler Partner gebündelt werden sollen, bietet die Genossenschaft eine gleichermaßen flexible und stabile Möglichkeit der Kooperation.

  1. Interessen der Mitglieder stehen im Vordergrund

Die Unternehmens- und Rechtsform der Genossenschaft hat, anders als alle anderen Gesellschaftsformen, die zu sehr unterschiedlichen Zwecken gegründet werden können, nur ein alleiniges, gesetzlich (§ 1 GenG) vorgeschriebenes Ziel: Die Förderung ihrer Mitglieder! In der Genossenschaft steht die Leistung der Genossenschaft für das Mitglied im Vordergrund. Das eingesetzte Kapital hat dienenden Charakter und dient der Optimierung der Leistung der Genossenschaft für die Mitglieder. Die Grundprinzipien der Genossenschaft orientiert sich im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften nicht am ‚shareholder-value’, sondern am ‚membership-value’.

So steht das Interesse an einer Erhaltung von Sportanlagen und Kultureinrichtungen für die Benutzer und/oder zur Stärkung ‚weicher Standortfaktoren’ für das örtliche Gewerbe und den Fremdenverkehr bei genossenschaftlicher Trägerschaft - im Gegensatz zu einen privaten Betreiber - immer im Vordergrund. Zielsetzung beispielsweise einer Energiegenossenschaft ist es immer, sichere Energielieferungen zu möglichst günstigen Konditionen für die Mitglieder zu erreichen und nicht die eigenen Gewinne zu maximieren.

Dies bedeutet nicht, dass eine Genossenschaft keine Gewinne erwirtschaften darf und soll. Selbstredend muss eine Genossenschaft wie jedes Unternehmen Gewinne erwirtschaften, um die eigene Zukunftsfähigkeit zu sichern. Nur dann kann die Genossenschaft ihren Auftrag der Mitgliederförderung auch dauerhaft erfüllen.

Die Zielsetzung der Genossenschaft spiegelt sich in ihrer demokratischen Verfassung wider. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan der Genossenschaft. Sie bestimmt über die grundlegende Ausrichtung der Tätigkeit der Genossenschaft. Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat und kann auch den Vorstand der Genossenschaft wählen, bestimmt über die Verwendung des Jahresüberschusses und hat umfangreiche Informations- und Kontrollrechte. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig vom Geschäftsguthaben, mit dem das Mitglied an der Genossenschaft beteiligt ist. Dies bietet letztlich einen wirksamen Schutz gegenüber Dominierungsabsichten einzelner Mitglieder in der Genossenschaft und vor allem auch vor Übernahmeabsichten anderer Unternehmen.

3. Vorteile für Städte und Gemeinden

Ziel und Maßstab der Städte und Gemeinden bei der Überführung von Aufgaben in öffentlichem Interesse aus direkter kommunaler Verantwortung der Leistungserstellung in andere Organisationsformen ist immer die Gewährleistung einer effektiven, verlässlichen und nachhaltigen Leistungserstellung sein. Genossenschaften sind hier eine Möglichkeit, bisher ausschließlich kommunal erbrachte Versorgungs- oder Dienstleistungen bürgernah weiterzuführen und städtische bzw. gemeindeeigene Einrichtungen zu erhalten. Gerade Genossenschaften wirken hier, anders als private Investoren, quasi wie ‚nahe private Verwandte’ öffentlicher und gemeinwirtschaftlicher Unternehmen.

Durch die weitreichende Identität von Nutzern und Eigentümern der Genossenschaft sind die örtlichen Interessen durch die Mitgliederinteressen unmittelbar vertreten. Insgesamt stärkt die Verteilung der Verantwortung auf unterschiedliche Akteure in der Region den Handlungs- und Entscheidungsspielraum auf kommunaler Ebene. Städte und Gemeinden werden dabei von Aufgaben im Bereich von Infrastruktur- und Dienstleistungen in öffentlichem Interesse entlastet und ihre Attraktivität als Wohnort und Wirtschaftsstandort wird gestärkt.

4. Genossenschaften erfolgreich gründen

Die Genossenschaft als Unternehmens- und Rechtsform allein bietet allerdings noch keine Garantie für den Erhalt einer Stadtbibliothek, einer gemeindeeigenen Sportanlage oder für die erfolgreiche Weiterführung eines Kreiskrankenhauses. Die Genossenschaft ist aber in vielen Fällen ein erfolgversprechender Weg, vorhandene Effizienzspielräume zu nutzen, zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen, zu ehrenamtlichem Engagement zu motivieren und auch gegensätzliche politische Positionen von privatwirtschaftlicher Leistungseffizienz und öffentlich-rechtlichem Versorgungsanspruch zu integrieren.

Überzeugung von der Idee ...

Voraussetzung einer erfolgreichen Gründung ist, dass die Idee der Genossenschaft in der Stadt oder Gemeinde auf fruchtbaren Boden fällt. Die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung müssen vom Konzept und den Vorteilen der Genossenschaft überzeugt sein oder überzeugt werden. Es müssen ausreichend viele Bürger, Organisationen und/oder Unternehmen aktiviert werden, die bereit sind, die Genossenschaft durch ihre Mitgliedschaft zu tragen und sich in den Organen der Genossenschaft zu engagieren.

durch ein klares wirtschaftliches Konzept und ...

Voraussetzung einer erfolgreichen Entwicklung einer Genossenschaft ist ein klares und tragfähiges wirtschaftliches Konzept. Eine genaue betriebswirtschaftliche Planung des Eigenkapital- und Liquiditätsbedarfs auf Grundlage einer aussagekräftigen Betriebs- und Marktanalyse sowie eine realistische Vorausschau der Ertragslage und der Rentabilität des laufenden Betriebs für die kommenden Jahre ist unbedingt erforderlich. Nur so lassen sich die für die Gründung der Genossenschaft unumgänglichen Fragen zur Notwendigkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen sowie der Liquiditätssicherung beantworten und möglicherweise dauerhaft erforderliche öffentliche Zuschüsse beziffern.

Im Rahmen dieser Planung sollten Einsparpotenziale durch Rationalisierung oder Modernisierung ebenso berücksichtigt werden wie zusätzliche Ertragsquellen durch neue Geschäftsfelder oder strategisches Marketing. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die Personalplanung und die Klärung der Möglichkeiten, die Genossenschaft im Rahmen ehrenamtlichen Engagements zu unterstützen.

... die Klärung aller wesentlichen rechtlichen Fragen

Voraussetzung eines reibungslosen Verlaufs der Übernahme bisher öffentlich erbrachter Leistungen sind rechtlich einwandfreie und klare Regelungen der Privatisierung in Form einer Genossenschaft. Zunächst ist in diesem Zusammenhang die generelle Übertragbarkeit der Aufgabe bzw. deren Durchführung im Auftrag der Kommune (z. B. als Beliehener) und die vertragliche Gestaltung der Übertragung entsprechend der jeweiligen kommunalrechtlichen Regelungen zu klären. Erforderliche Betriebsgenehmigungen müssen übertragen oder neu beantragt werden. Mit der Stadt oder der Gemeinde müssen vertragliche Regelungen im Hinblick auf die Übertragung und ggf. auch Rückübertragung der Aufgabe oder Einrichtung gefunden werden, die häufig der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen. Im Falle der Übernahme von Personal durch die Genossenschaft müssen die arbeitsrechtlichen Konsequenzen (u.a. § 613 a BGB), die sich hieraus ergeben können, geklärt sein. Es muss eine Satzung und ggf. eine Gebührenordnung für die Genossenschaft erstellt werden, die Zweck und Gegenstand der Genossenschaft und das Verhältnis von Genossenschaft und Mitgliedern regelt. Durch entsprechende Satzungsregelungen etwa hinsichtlich einer Gewährleistungsverpflichtung der übertragenen Aufgabe bleibt der öffentliche Charakter bei der Privatisierung an eine Genossenschaft erhalten.